J.C.E. Service AG

Honorare und Konditionen

Wir wollen mit unseren Kunden eine sehr gute Zusammenarbeit pflegen. Dazu gehören auch transparente und klare Vertragsgrundlagen. Nachstehend ersehen Sie unsere Honorare und Konditionen:

Gründung

Gründungsberatung und Gründung einer neuen Unternehmung: CHF 3'000.00 zzgl. amtliche Kosten wie Gebühren Notar und Gebühren Handelsregisteramt (ca. CHF 1'200.00).

Standortkosten für Organe, Domizil, Telefon/Fax, Post:
Auf Anfrage

Kauf AG-/GmbH-Mantel

Auf Anfrage

Firmenansiedlung

Stundensatz CHF 135.00
Fremdauslagen, z.B. Transport- und Hotelkosten (sofern notwendig), Verpflegung, Trinkgelder, Donationen

Anstelle einer Stundensatz-Regelung kann auch eine Festpreis-Pauschale von CHF 15'000.00 vereinbart werden, zahlbar nach Auftragsfortschritt.

Nachfolgeregelung

Stundensatz CHF 135.00
Fremdauslagen, z.B. Transport- und Hotelkosten (sofern notwendig), Verpflegung, Trinkgelder, Donationen

Anstelle einer Stundensatz-Regelung kann auch eine Festpreis-Pauschale von CHF 15'000.00 vereinbart werden, zahlbar nach Auftragsfortschritt.

Beratung

Stundensatz CHF 135.00

Beratungsdienstleistungen, die zu einer Unternehmensgründung führen, sind im Preis von CHF 3'000.00 enthalten. Allfällige Fremdkosten (z.B. amtliche Kosten wie Gebühren Notar und Gebühren Handelsregisteramt) sind aber nicht enthalten.

Buchhaltung

Stundensatz CHF 135.00

Factoring

Honorar pro Rechnung 0.75% des Rechnungsbetrages, jedoch mindestens CHF 85.00. Bei Rechnungsforderungen bis CHF 300.00: CHF 45.00.

Honorar pro versandte Mahnung CHF 15.00

Lohn

Erstellung Lohnabrechnungen jedwelcher Art: 0.3% der Bruttolohnsumme, mindestens CHF 135.00 pro Monat

Inkasso

Kleinforderungen bis CHF 500.00: CHF 50.00
Forderungen CHF 501.00 bis CHF 5'000.00: 8%, jedoch mindestens CHF 90.00
Forderungen ab CHF 5'001.00: Weitere 4% des überschiessenden Betrages

Erfolgsprovision bei Ratenzahlungsvereinbarungen 10%

Allfällige an Dritte gezahlte Fremdkosten jedwelcher Art

Inkassodienstleistungen nach Vorliegen eines Verlustscheins:
40% Erfolgshonorar auf einbringlich gemachte Zahlungen, keine Fremdkosten-Beteiligung

Steuern

Steuerberatung: Stundensatz CHF 135.00

Steuererklärung natürliche Personen: CHF 110.00 ohne Liegenschaft/CHF 160.00 mit Liegenschaft

Steuererklärung juristische Personen: CHF 375.00

Steuererklärung jedwelcher Art für ausländische Finanzämter: CHF 135.00 pro Stunde

Beratungsdienstleistungen, die zum Ausfüllen einer Steuererklärung jedwelcher Art führen, sind im entsprechenden Preis (s.o.) enthalten. Allfällige Fremdkosten (z.B. Kopierkosten eines Amtes, amtliche Kosten) sind aber nicht enthalten.

Schuldenregulierung

Basishonorar für die Mandatsaufnahme und Erledigung diverser Aufgaben (siehe Seite Schuldenregulierung): CHF 700.00 pro Mandat
Effektiv angefallene Porto- und Telefonkosten gemäss Tarif "Die Post" und "Swisscom"

Schuldnerberatung

Stundensatz CHF 135.00

Führt eine Schuldnerberatung zu einer Schuldenregulierung, so wird auf die Erhebung des Beratungshonorars verzichtet.

Immobilien

Stundensatz CHF 135.00 zzgl. Fremdauslagen (z.B. Inseratekosten, amtliche Gebühren)


KONDITIONEN

Alle Honorarangaben sind exkl. MWST.

Alle von der Firma J.C.E. Service AG zu erbringenden Dienstleistungen werden aufgrund schriftlicher Vorgaben erbracht. Eine Änderung der zu erbringenden Dienstleistung ist vom Auftraggeber stets schriftlich zu erklären. Mündliche Änderungen haben keine Gültigkeit.

Wo nichts anderes vereinbart, werden die zu erbringenden Dienstleistungen am jeweiligen Sitz der J.C.E. Service AG erbracht. Werden sie am Sitz des Auftraggebers erbracht, gehen Reisespesen zu Lasten des Auftraggebers. Die Reisezeit wird dabei nicht als Arbeitszeit verrechnet.

Dienstleistungen jedwelcher Art: Die Rücknahme eines erteilten Auftrages gilt als Kündigung zu Unzeit. Allfällige bis zur Rücknahme des Auftrages angefallene Honorare und Fremdkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Inkassodienstleistungen: Die Rücknahme eines erteilten Inkassoauftrages jedwelcher Art gilt als Zahlung der Gesamtforderung und wird auch als solche abgerechnet. Allfällige bis zur Rücknahme des Inkassoauftrages angefallene Fremdkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Die von der Firma J.C.E. Service AG in Rechnung gestellten Leistungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Des Weiteren gelten unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen.